Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Zulassung
Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Um die Ausbildung abzuschließen, müssen Sie als auszubildende Person eine Abschlussprüfung erfolgreich ablegen. Durch die Abschlussprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle zur Prüfung anmelden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 5693-0
E-Mail: info@magdeburg.ihk.de
Handwerkskammer Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 6268-0
E-Mail: recht@hwk-magdeburg.de
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Weinberg Campus
Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
Weinberg Campus
Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 575412-0
E-Mail: poststelle@tk-st.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Bankverbindung
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Empfänger: Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Bankinstitut: Deutsche Apotheker u. Ärztebank
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 53611-0
E-Mail: info@ak-lsa.de
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die absolvierte Ausbildungsdauer
- Nachweis über Teilnahme an Zwischenprüfung, wenn keine „gestreckte Abschlussprüfung“ / „Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen“ vorgesehen ist
- Der Nachweis für eine abgelegte Zwischenprüfung ist nicht notwendig, wenn Sie sich zur gestreckten Abschlussprüfung anmelden.
- In der Regel: Nachweis über Abschlussprüfung Teil 1 bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, sofern Anmeldung zum zweiten Teil erfolgen soll
- Durch den Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis
- gegebenenfalls Nachweis über vorherige Tätigkeit im Beruf oder vorherige Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf, wenn vorzeitige Zulassung angestrebt wird
- gegebenenfalls Nachweis eines entsprechenden Bildungsgangs an einer Bildungseinrichtung
Voraussetzungen
- Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungsdauer absolviert haben
- Sie müssen die Zwischenprüfung abgelegt haben, wenn keine „gestreckte Abschlussprüfung“ / „Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen“ vorgesehen ist
- Sie müssen in der Regel die Abschlussprüfung Teil 1 abgelegt haben, wenn sie sich zur Abschlussprüfung Teil 2 bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen anmelden
- Sie müssen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert sein oder einen entsprechenden Bildungsgang an einer Bildungseinrichtung absolviert haben
- Eine Zulassung in besonderen Fällen können Sie beantragen, wenn
- Ihre Leistungen dies rechtfertigen
- Sie nachweisen können, mindestens das Eineinhalbfache der Zeit in dem Beruf tätig gewesen zu sein.
- Sie Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf nachweisen können
- Sie Soldat oder Soldatin sind und das Bundeministerium der Verteidigung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle stellen.
- Füllen Sie als Auszubildende Person den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Daten sowie Unterlagen und erfasst diese.
- gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
- Entscheidet die zuständige Stelle, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sind, dann entscheidet der Prüfungsausschuss.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid
Fristen
Prüfungstermine sind in der Regel frühestens zwei Monate vor Ausbildungsende. Bitte informieren Sie sich bei der regional zuständigen Stelle über die Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
Für Sie als Auszubildende ist die Abschlussprüfung gebührenfrei. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.
- Im Fall einer vorzeitigen Zulassung ist der Antrag „Abschlussprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit“ zu stellen.
- Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zwei Mal wiederholt werden. Dabei sind zeitlich getrennte Teilprüfungen nicht eigenständig wiederholbar. Die Wiederholungsprüfungen können zu den durch die zuständige Stelle festgelegten Terminen wahrgenommen werden
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 21.11.2024
Stichwörter
Prüfung, Externe Abschlussprüfung, Prüfungszulassung, Zulassung zur Wiederholungsprüfung, Ausbildungsberuf, Vorzeitige Zulassung, Ausbildung