Reisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.

    Beschreibung

    In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

    Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

    Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

    Online-Dienst

    Elektronische Wohnsitzanmeldung

    ID: L100008_412112487

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2024 (von: Panniger, Uwe)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Panniger, Uwe)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: "Hinter den Scheunen" / Altstadt
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus (mit Parkscheibe 2 h)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain

    Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz


    Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße

    Bus: 721

    Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34632 40119

    Fax: +49 34632 40135

    E-Mail: hauptamt@muecheln.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer:innen  und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Röhl, Sebastian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reisepass
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
      für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
    • bei Vertretung:
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
    • Ihr Wohnort hat sich geändert.
    • Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

    • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
    • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
    • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.

    Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

    • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
    • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

    Fristen

    Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitz, Wohnort ändern, Wohnortwechsel, Wohnort, Wohnortänderung, Reisepaß, Umzug, Wohnsitzwechsel, Wegzug, Ummeldung, Pass, Neuer Wohnort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)