Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung

    Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen

    Ihr Flurstück wurde bereits einmal vermessen und Sie möchten, dass aus diesem weitere Flurstücke entstehen? Dann beantragen eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.

    Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Brinkmann, Heinz-Theo - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rooseveltstr. 61

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 420390

    E-Mail: info@vermessung-brinkmann.de

    E-Mail: oebverming.brinkmann@arcor.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ziegler, Claudio - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstr. 2 a

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Kontakt

    Fax: 03491 495324

    Telefon Festnetz: 03491 49530

    E-Mail: post@vermessungsbuero-ziegler.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Formulare

    Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen.                       

    Voraussetzungen

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte
    • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
    • Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
    • Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es fallen Kosten an für

    • die Bestimmung und
    • die Registerführung.

    Die Gebühren hängen ab

    • von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • der Grenzlänge,
    • der Bodenrichtwertzone und
    • der Anzahl der Flurstücke.

    Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 07.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Teilung, Grenzen, Kataster, Vermessung, Zerlegung, Liegenschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English