Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung

    Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen

    Ihr Flurstück wurde bereits einmal vermessen und Sie möchten, dass aus diesem weitere Flurstücke entstehen? Dann beantragen eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.

    Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    Fax: +49 391 567-7821

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Herrmann, Jörg - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Breiteweg 58

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:00  -16:00 Uhr Fr.  07:00  - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 42648

    Fax: 03928 42649

    E-Mail: info@ing-herrmann.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Heusel, Jürgen - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Käthe-Kollwitz-Str. 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 627118

    Fax: 03471 627114

    E-Mail: vermheusel@t-online.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Käfer, Holger - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 5

    06406 Bernburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 10:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 364100

    Fax: 03471 364101

    Telefon mobil: 0172 3759894

    E-Mail: vermessung-kaefer@t-online.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Kindt, Torsten - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstr. 6 a

    06449 Aschersleben

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 812676

    Fax: 03473 801186

    E-Mail: vermkindt@t-online.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Knoll, Andreas - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 14

    06395 Bernburg (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 346105

    Fax: +49 3471 346126

    Telefon mobil: +49 178 8821489

    E-Mail: info@xn--bvermingknoll-hmb.de

    E-Mail: buero@intec-project.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2022

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Formulare

    Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen.                       

    Voraussetzungen

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte
    • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
    • Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
    • Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es fallen Kosten an für

    • die Bestimmung und
    • die Registerführung.

    Die Gebühren hängen ab

    • von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • der Grenzlänge,
    • der Bodenrichtwertzone und
    • der Anzahl der Flurstücke.

    Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 07.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2024

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Vermessung, Teilung, Kataster, Zerlegung, Liegenschaft, Grenzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020