Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen
Ihr Flurstück wurde bereits einmal vermessen und Sie möchten, dass aus diesem weitere Flurstücke entstehen? Dann beantragen eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung.
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.
Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03949 2237
Fax: 03949 501960
Telefon mobil: 0172 4288681
E-Mail: buero@ivb-specht.de
E-Mail: kontakt@ivb-specht.de
erforderliche Unterlagen
Keine.
Formulare
Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
- Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.
Fristen
Keine.
Kosten
Es fallen Kosten an für
- die Bestimmung und
- die Registerführung.
Die Gebühren hängen ab
- von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- der Grenzlänge,
- der Bodenrichtwertzone und
- der Anzahl der Flurstücke.
Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 07.06.2024
Stichwörter
Zerlegung, Teilung, Liegenschaft, Grenzen, Vermessung, Grundstück, Kataster