Flurstücksgrenze Feststellung

    Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen

    Sie möchten Ihre Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen, dann beantragen Sie eine Grenzfeststellung, beispielsweise für eine Baumaßnahme.

    Beschreibung

    Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.

    Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes.

    Oder wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kochbeck, Ilse - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Bartels-Str. 11

    38855 Wernigerode

    Kontakt

    Fax: 03943 500056

    Telefon Festnetz: 03943 500055

    E-Mail: kochbeck@kochbeck-vermessung.de

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hielscher, Holger - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathenaustraße 10a

    06484 Quedlinburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03946 707486

    Telefon Festnetz: 03946 706428

    E-Mail: post@vermessung-hielscher.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Müller, Jens - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Woort 3

    38820 Halberstadt

    Kontakt

    Fax: 03941 26129

    Telefon Festnetz: 03941 605356

    E-Mail: vermueller@aol.com

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wiese, Siegfried - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 3

    38820 Halberstadt

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr Fr. 07:30 -13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03941 6846121

    Telefon Festnetz: 03941 68460

    E-Mail: vermessung@ing-wiese.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.

    Die Gebühren sind abhängig von

    • der Grenzlänge,
    • der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
    • sowie dem Bodenrichtwert.

    Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung, Grenzen, Grundbuch, Nachbarn, Verlauf, Zaun, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English