Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen
Sie möchten Ihre Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen, dann beantragen Sie eine Grenzfeststellung, beispielsweise für eine Baumaßnahme.
Beschreibung
Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.
Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes.
Oder wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03949 2237
Fax: 03949 501960
Telefon mobil: 0172 4288681
E-Mail: buero@ivb-specht.de
E-Mail: kontakt@ivb-specht.de
Stadt Wanzleben-Börde - Grundstücksverkehr / Bodenordnungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.
Fristen
Keine.
Kosten
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren sind abhängig von
- der Grenzlänge,
- der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
- sowie dem Bodenrichtwert.
Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 27.05.2024
Stichwörter
Kataster, Grenzen, Verlauf, Vermessung, Grundbuch, Zaun, Nachbarn, Grundstück