Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde durchführen

    Als Einwohnerin oder Einwohner können Sie an der Einwohnerfragestunde Ihrer Kommune teilnehmen.

    Beschreibung

    Sie haben als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse innerhalb der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen. Diese Fragen beziehen sich auf die Angelegenheiten der Kommune und, soweit vor Ort geregelt, zu den in der öffentlichen Sitzung zu beratenden Themen.

    Eventuell lässt Ihre kommunale Vertretung Einwohnerfragestunden auch bei öffentlichen Sitzungen der beratenden Ausschüsse zu.

    Darüber hinaus können Sie als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Ortschaft der Gemeinde) bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse an der Einwohnerfragestunde teilnehmen und Ihre Fragen zu Angelegenheiten der Ortschaft stellen.

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat

    Ansprechpartner

    Für Lützen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Kommune oder Ortschaft. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie einen Identitätsnachweis dabeihaben.

    Voraussetzungen

    Sie wohnen in der entsprechenden Kommune bzw. Ortschaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Geschäftsordnung der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag)
    • Hauptsatzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Die Einwohnerfragestunde kann an den Anfang oder an das Ende einer Sitzung gelegt werden. Die Einzelheiten des Ablaufs einer Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und Ausschüsse regelt die jeweilige Geschäftsordnung. In der Hauptsatzung Ihrer jeweiligen Kommune finden Sie die Einzelheiten der Durchführung von Einwohnerfragestunden in öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 03.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Gemeindeordnung, Fragen stellen, Bürgerbeteiligung, Fragerunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English