Einwohnerfragestunde durchführen
Als Einwohnerin oder Einwohner können Sie an der Einwohnerfragestunde Ihrer Kommune teilnehmen.
Beschreibung
Sie haben als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse innerhalb der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen. Diese Fragen beziehen sich auf die Angelegenheiten der Kommune und, soweit vor Ort geregelt, zu den in der öffentlichen Sitzung zu beratenden Themen.
Eventuell lässt Ihre kommunale Vertretung Einwohnerfragestunden auch bei öffentlichen Sitzungen der beratenden Ausschüsse zu.
Darüber hinaus können Sie als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Ortschaft der Gemeinde) bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse an der Einwohnerfragestunde teilnehmen und Ihre Fragen zu Angelegenheiten der Ortschaft stellen.
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Zuständigkeit
Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat
Ansprechpartner
Team Ratsangelegenheiten
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters > Der Oberbürgermeister
Aufgaben
- Zusammenarbeit zwischen den politischen Gremien und der Stadtverwaltung
- Ansprechpartner der Fraktionsgeschäftsstellen
- Sitzungsplanung des Stadtrates und des Hauptausschusses sowie Koordinierung der Sitzungsplanung der weiteren Fachausschüsse
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Stadtrates und des Hauptausschusses
- Beschlusskontrolle und Recherche zu Stadtratsangelegenheiten
- Koordinierung der Beantwortung von Bürgeranfragen zu Stadtratsangelegenheiten
- Betreuung des Kommunalen Sitzungsdienstes Session
- Einarbeitung von Sitzungsdaten in den Kommunalen Sitzungsdienst
Leitung: Maik Stehle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Kommune oder Ortschaft. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie einen Identitätsnachweis dabeihaben.
Voraussetzungen
Sie wohnen in der entsprechenden Kommune bzw. Ortschaft.
Rechtsgrundlage(n)
- Geschäftsordnung der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag)
- Hauptsatzung der Gemeinde
- § 28 Absatz 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)
- § 21 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)
- § 84 Absatz 5 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)
Hinweise für Halle (Saale): Einwohnerfragestunde durchführen
Verfahrensablauf
Die Einwohnerfragestunde kann an den Anfang oder an das Ende einer Sitzung gelegt werden. Die Einzelheiten des Ablaufs einer Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und Ausschüsse regelt die jeweilige Geschäftsordnung. In der Hauptsatzung Ihrer jeweiligen Kommune finden Sie die Einzelheiten der Durchführung von Einwohnerfragestunden in öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Einwohnerfragestunde durchführen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 03.04.2024
Stichwörter
Fragen stellen, Fragerunde, Gemeindeordnung, Bürgerbeteiligung