Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.
Beschreibung
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung soll möglichst frühzeitig geprüft werden, ob z.B. ein Großprojekt raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar ist.
Hierbei werden die sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Auswirkungen bewertet. Zusätzlich erfolgt auch eine Bewertung der Umweltauswirkung.
Raumverträglichkeitsprüfungen können beispielsweise bei der Planung von Abbauvorhaben, bei der Planung von Erdgastransportleitungen, für Höchstspannungsleitungen oder für Schienenstrecken durchgeführt werden.
Sie können sich durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen.
Durch die Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Prüfung mitzuwirken.
Online-Dienst
Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Frauenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Turmschanzenstr./Friedensbrücke
Linie:- Straßenbahn: Linie 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können Sie innerhalb der angegebenen Frist Ihre Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung abgeben.
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie die Stellungnahme immer online über das Internet abgeben.
In der öffentlichen Bekanntmachung kann für die Beteiligung auch eine öffentliche Versammlung angegeben sein. In diesem Fall können Sie ihre Stellungnahme während der Versammlung zu Protokoll geben.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Ergebnis veröffentlicht.
Als Träger öffentlicher Belange werden Sie im Fall einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Kommune zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Fristen
Anhörungsfrist: 1 Monat (Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.)
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen
Kosten
Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 15.12.2022
Stichwörter
Raumplanung, Raumordnung, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Raumentwicklung