Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

    Beschreibung

    Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung soll möglichst frühzeitig geprüft werden, ob z.B. ein Großprojekt raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar ist.

    Hierbei werden die sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Auswirkungen bewertet. Zusätzlich erfolgt auch eine Bewertung der Umweltauswirkung.

    Raumverträglichkeitsprüfungen können beispielsweise bei der Planung von Abbauvorhaben, bei der Planung von Erdgastransportleitungen, für Höchstspannungsleitungen oder für Schienenstrecken durchgeführt werden.

    Sie können sich durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen.

    Durch die Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Prüfung mitzuwirken.

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 30

    39114 Magdeburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Turmschanzenstr./Friedensbrücke
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0391 567-7509

    Telefon Festnetz: 0391 567-7504

    E-Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Nach der öffentlichen Bekanntmachung können Sie innerhalb der angegebenen Frist Ihre Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung abgeben.

    Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie die Stellungnahme immer online über das Internet abgeben.

    In der öffentlichen Bekanntmachung kann für die Beteiligung auch eine öffentliche Versammlung angegeben sein. In diesem Fall können Sie ihre Stellungnahme während der Versammlung zu Protokoll geben.

    Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Ergebnis veröffentlicht.

    Als Träger öffentlicher Belange werden Sie im Fall einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Kommune zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 1 Monat (Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.)

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Stichwörter

    Öffentlichkeitsbeteiligung, Raumplanung, Raumordnung, Bürgerbeteiligung, Raumentwicklung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English