• Altenhausen (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Rundfunkbeitrag anmelden

Beschreibung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.

Online-Dienst

Ihr Rundfunk­beitrag – Online-Service schnell und sicher

ID: L100008_405256545

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 08.12.2023

Technisch geändert am 20.03.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Adresse

Hausanschrift

Freimersdorfer Weg 6

50829 Köln

Postanschrift

50401 Köln

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 221 50610

Stichwörter

Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag

Version

Technisch erstellt am 10.09.2021

Technisch geändert am 20.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

Formulare

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Kosten

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt: Gebühr 18.36 EUR

ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich: Gebühr 6.12 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch SWR

Version

Technisch erstellt am 20.03.2024

Technisch geändert am 25.04.2024

Stichwörter

Dritte Programme, Radio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Beitragsservice, ZDF, HR, Deutschlandradio, Rundfunkbeitrag, ARD, BR, Beitragspflicht, Rundfunkfinanzierung, MDR, WDR, Fernsehen, SWR, RF, Rundfunkgebühr, Hörfunk, Fernsehgebühr, NDR, GEZ, Haushaltsabgabe, Rundfunkbeitragspflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020