Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen beantragen

    Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen? Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") gibt einen Überblick über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit.

    Sie benötigen die Bescheinigung in Steuersachen insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, wie etwa

    • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
    • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
    • der Erteilung öffentlicher Aufträge.

    Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie

    • vorhandene Steuerrückstände,
    • Ihr Zahlungsverhalten oder
    • die Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten

    Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten erfolgt insoweit nicht.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    Das zuständige Finanzamt kann über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermittelt werden:

    erforderliche Unterlagen

    Sie stellen den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen bei dem für Sie zuständigem Finanzamt.

    Dieses stellt Ihnen die Bescheinigung aus.

    Formulare

    Wenn Sie bei „Mein Elster“ registriert sind, können Sie den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen über folgenden Pfad einreichen: www.Elster.de --> Formulare und Leistung --> alle Formulare --> sonstige Nachricht an das Finanzamt

    Voraussetzungen

    Die Bescheinigung können Sie elektronisch über ELSTER, schriftlich oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Antrag sollte folgendes beinhalten:

    • Name,
    • Adresse,
    • Ihre Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer,
    • bei wem Sie die Bescheinigung vorlegen möchten und
    • den Vorlagegrund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Stichwörter

    Unbedenklichkeit, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuer, Zuverlässigkeitserklärung, steuerliche Zuverlässigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020