Bescheinigung in Steuersachen beantragen
Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen? Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") gibt einen Überblick über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit.
Sie benötigen die Bescheinigung in Steuersachen insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, wie etwa
- der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
- der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
- der Erteilung öffentlicher Aufträge.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie
- vorhandene Steuerrückstände,
- Ihr Zahlungsverhalten oder
- die Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten
Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten erfolgt insoweit nicht.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das zuständige Finanzamt kann über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermittelt werden:
erforderliche Unterlagen
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen bei dem für Sie zuständigem Finanzamt.
Dieses stellt Ihnen die Bescheinigung aus.
Formulare
Wenn Sie bei „Mein Elster“ registriert sind, können Sie den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen über folgenden Pfad einreichen: www.Elster.de --> Formulare und Leistung --> alle Formulare --> sonstige Nachricht an das Finanzamt
Voraussetzungen
Die Bescheinigung können Sie elektronisch über ELSTER, schriftlich oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Antrag sollte folgendes beinhalten:
- Name,
- Adresse,
- Ihre Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer,
- bei wem Sie die Bescheinigung vorlegen möchten und
- den Vorlagegrund.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Unbedenklichkeit, Zuverlässigkeitserklärung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerliche Zuverlässigkeit, Steuer