Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung

    Breitbandausbau genehmigen

    Wenn Sie Telekommunikationslinien verlegen oder ändern möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Dies gilt auch für Telekommunikationsnetze, die den öffentlichen Zwecken dienen.

    Bei öffentlichen Verkehrswegen müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Telekommunikationslinien sind Telefon- und Datenkabel.

    Ein Telekommunikationsnetz stellt Nachrichtenverbindungen zwischen mehreren Endstellen (zum Beispiel Ihr Telefonanschluss) her.

    Online-Dienst

    Breitbandausbau - Anträge für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien

    ID: L100008_406250184

    Beschreibung

    Der Online-Dienst "Breitband-Portal" steht Telekommunikationsunternehmen und deren Dienstleistern zur Verfügung. Der Online-Dienst ermöglicht die vollständig digitale, medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung der Verwaltungsleistung für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien. Das Genehmigungsverfahren kann damit stark beschleunigt werden.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die zuständige Stelle für die Antragstellung ist in der Regel die Kommune, in der die Baumaßnahme stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Für Lützen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Karte mit genauer Lage der Maßnahme
    • Genaue Beschreibung der Maßnahme
    • Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
    • bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
    • Sie sind Eigentümer oder Betreiber von Telekommunikationslinien, die dem öffentlichen Zweck dienen.
    • Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur (BNetzA) übertragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einreichen.

    Den Widerspruch können Sie folgendermaßen einreichen:

    • schriftlich,
    • per Niederschrift oder
    • elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

    Die Möglichkeit zum Widerspruch wird auch über den angebotenen Online-Dienst bereitgestellt. 

    Verfahrensablauf

    Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen.

    • Bei der Antragstellung müssen Sie die Baumaßnahme eindeutig beschreiben. Dazu gehören:
      • die genaue Lage,
      • der vorgesehene Zeitraum,
      • die Verlegeart,
      • Material,
      • Verlegtiefe und so weiter
    • Reichen Sie den Nachweis über das vorliegende Wegerecht ein. Wenn Sie Dienstleister sind, reichen Sie zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens ein.
    • Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
    • Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
    • Die Zustimmung wird Ihnen zugestellt.
    • Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Beachten Sie dabei mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt. Wenn Sie Antragsunterlagen nachreichen oder ändern, beginnt die Frist erst dann. Bei schwierigen Fällen kann sich dieser Zeitraum um einen Monat verlängern. Darüber werden Sie informiert. Sollten Sie nach 3 Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert. Wenn Sie Antragsunterlagen nachreichen oder ändern, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.)

    Kosten

    Es fallen Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Telekommunikationsgesetz, TKG, TKU, Leitungsverlegung, Telekommunikationslinien, Telekommunikationsunternehmen, Wegebaulastträger, öffentliche Verkehrswege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English