Bergbau Bewilligung - Verlängerung Erteilung

    Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

    Sie oder Ihr Betrieb sind im Besitz einer bergrechtlichen Bewilligung zum Abbauen von Bodenschätzen und der Bewilligungszeitraum läuft aus? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlänbgerung beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

    Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

    Online-Dienst

    Bergpass

    ID: L100008_412439542

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Fliederwegkaserne 13

    06130 Halle (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: keine Parkplätze vorhanden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkflächen in der Umgebung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halle - Vogelweide
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 13197-0

    E-Mail: poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:

    • Verlängerungsantrag
    • Förderprognose mit den jährlich erwarteten Fördermengen in grafischer und tabellarischer Form
    • Arbeitsprogramm mit folgenden Angaben:
      • Beschreibung der geplanten technischen Durchführung der Gewinnung
      • Zeitraum, für den Sie eine Verlängerung beantragen
      • geplanter finanzieller Aufwand
      • voraussichtlicher Zeitplan für die Gewinnungstätigkeiten
    • Angaben zur Geschäftsführung sowie Firmenbezeichnung und -sitz
    • Handelsregisterauszug
    • Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit

    Voraussetzungen

    Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.
    • Die Lagerstätte ist noch nicht erschöpft.
    • Die Gewinnung des Bodenschatzes muss ordnungs- und planmäßig ablaufen.

    Der Zeitraum der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Verlängerung online beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Verlängerung schriftlich beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen  ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren

    Fristen

    Sie müssen den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung stellen. Die Entscheidung über die Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer getroffen sein.

    Kosten

    Gebühr ab 500.00 EUR bis 10000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Bodenschatz, Markscheide, Fundpunkt, Schürfrechte, Schürfen, Abgrabung, Lagerstätte, Ausbeuten, bergfreie Bodenschätze, Rohstoffe, Gewinnungsbetrieb, Abbau, Förderung, Markscheider, Fördern, bergrechtliche Bewilligung, Lizenz, Gewinnung, Gewinnungsberechtigung, Konzession, Ausgebeutet, Berechtsame, Bergbaugenehmigung, Claim, bergfrei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de