• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Bergbau Bewilligung - Verlängerung Erteilung

Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Sie oder Ihr Betrieb sind im Besitz einer bergrechtlichen Bewilligung zum Abbauen von Bodenschätzen und der Bewilligungszeitraum läuft aus? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlänbgerung beantragen.

Beschreibung

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Online-Dienst

Bergpass

ID: L100008_412439542

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Version

Technisch erstellt am 11.11.2024

Technisch geändert am 11.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

Adresse

Hausanschrift

An der Fliederwegkaserne 13

06130 Halle (Saale)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 13197-0

E-Mail: poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.02.2023

Technisch geändert am 11.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:

  • Verlängerungsantrag
  • Förderprognose mit den jährlich erwarteten Fördermengen in grafischer und tabellarischer Form
  • Arbeitsprogramm mit folgenden Angaben:
    • Beschreibung der geplanten technischen Durchführung der Gewinnung
    • Zeitraum, für den Sie eine Verlängerung beantragen
    • geplanter finanzieller Aufwand
    • voraussichtlicher Zeitplan für die Gewinnungstätigkeiten
  • Angaben zur Geschäftsführung sowie Firmenbezeichnung und -sitz
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit

Voraussetzungen

Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.
  • Die Lagerstätte ist noch nicht erschöpft.
  • Die Gewinnung des Bodenschatzes muss ordnungs- und planmäßig ablaufen.

Der Zeitraum der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Verlängerung online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Verlängerung schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen  ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren

Fristen

Sie müssen den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung stellen. Die Entscheidung über die Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer getroffen sein.

Kosten

Gebühr ab 500,00 EUR bis 10.000,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 19.12.2023

Version

Technisch erstellt am 03.01.2024

Technisch geändert am 03.01.2024

Stichwörter

Bodenschatz, Konzession, Förderung, bergfreie Bodenschätze, Gewinnungsberechtigung, Schürfrechte, Bergbaugenehmigung, Ausbeuten, Ausgebeutet, Abgrabung, Abbau, Markscheider, Fördern, Lizenz, Gewinnung, Claim, Schürfen, Markscheide, Fundpunkt, Gewinnungsbetrieb, bergrechtliche Bewilligung, Berechtsame, Rohstoffe, bergfrei, Lagerstätte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020