Einsicht in das Berechtsamtsbuch oder die Berechtsamskarte im Bergbau beantragen
Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Sie können Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte erhalten. Dazu müssen Sie bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn Ihnen die Einsicht gestattet wurde, können Sie außerdem Auszüge fordern und diese beglaubigen lassen.
Wenn Sie kein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur Angaben erhalten über
- Inhaber,
- Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
- Datum der Beantragung und der Erteilung,
- Laufzeit sowie
- Bodenschätze.
Über Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welche Betriebe in einem bestimmten Gebiet bergfreie Bodenschätze erkunden und abbauen dürfen. Das Gebiet, auf das sich die Berechtigung bezieht, ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Berechtsamsbuch:
Das Berechtsamsbuch gibt den aktuellen Stand aller Bergbauberechtigungen, auch Konzessionen, Muthungen oder Berechtsame genannt, wieder. Zu den Berechtigungsarten gehören
- Erlaubnisse,
- Bewilligungen,
- Bergwerkseigentum sowie
- die ehemals verliehenen Berechtsame ("Alte Rechte").
Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind von der Einsicht ausgeschlossen.
Berechtsamskarte:
Auf der Berechtsamskarte sind die Felder aufgezeigt, auf die sich die Bergberechtigungen aus dem Berechtsamsbuch beziehen. Auch Veränderungen dieser Felder und Baubeschränkungsgebiete werden gekennzeichnet.
Bei den "Alten Rechten" handelt es sich um vor 1990 erteilte beziehungsweise verliehene Bergbauberechtigungen. Das Bergwerkseigentum ist nach "Altem Recht" unbefristet und kann vererbt, verkauft und beliehen werden, es muss keine Förder- oder Feldesabgabe bezahlt werden.
Online-Dienst
Bergpass
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: keine Parkplätze vorhanden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkflächen in der Umgebung
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Halle - Vogelweide
Linie:- Straßenbahn: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 13197-0
Internet
Voraussetzungen
- Bei Einsicht in allgemeine Informationen des Berechtsamsbuches oder der Berechtsamskarte brauchen Sie keinen Nachweis erbringen.
- Für Einsicht in bestimmte, nicht allgemeine Informationen müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Einsicht online über die Plattform "BergPass" oder bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Einsicht online beantragen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Einsicht bei der Bergbehörde beantragen:
- Kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
- Sie erhalten die Auskunft oder einen ablehnenden Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform "BergPass" oder per Post.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 19.12.2023
Stichwörter
Tonbelehnungen, Belehnungen, Konzessionsfläche, Bodenschätze, Konzessionen, Bergbauberechtigungen, Berechtsame, Längenfelder, Bergrecht, Bergwerkseigentum, Gewerkschaften nach Altem Recht, Bergwerkseigentümer, Bergbaugenehmigung, Umweltinformation, Muthung, Alte Rechte, Baubeschränkungsgebiet, Altes Recht, bergfreie Bodenschätze, Berechtsamswesen, Bodenschatz, Berggrundbuch, Rohstoffe