• Arendsee (Altmark) (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Bergbau Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte Einsicht gewähren

Einsicht in das Berechtsamtsbuch oder die Berechtsamskarte im Bergbau beantragen

Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Sie können Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte erhalten. Dazu müssen Sie bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn Ihnen die Einsicht gestattet wurde, können Sie außerdem Auszüge fordern und diese beglaubigen lassen.

Wenn Sie kein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur Angaben erhalten über

  • Inhaber,
  • Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
  • Datum der Beantragung und der Erteilung,
  • Laufzeit sowie
  • Bodenschätze.

Über Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welche Betriebe in einem bestimmten Gebiet bergfreie Bodenschätze erkunden und abbauen dürfen. Das Gebiet, auf das sich die Berechtigung bezieht, ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Berechtsamsbuch:

Das Berechtsamsbuch gibt den aktuellen Stand aller Bergbauberechtigungen, auch Konzessionen, Muthungen oder Berechtsame genannt, wieder. Zu den Berechtigungsarten gehören

  • Erlaubnisse,
  • Bewilligungen,
  • Bergwerkseigentum sowie
  • die ehemals  verliehenen Berechtsame (“Alte Rechte“).

Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind von der Einsicht ausgeschlossen.

Berechtsamskarte:

Auf der Berechtsamskarte sind die Felder aufgezeigt, auf die sich die Bergberechtigungen aus dem Berechtsamsbuch beziehen. Auch Veränderungen dieser Felder und Baubeschränkungsgebiete werden gekennzeichnet.

Bei den “Alten Rechten“ handelt es sich um vor 1990 erteilte beziehungsweise verliehene Bergbauberechtigungen. Das Bergwerkseigentum ist nach “Altem Recht“ unbefristet und kann vererbt, verkauft und beliehen werden, es muss keine Förder- oder Feldesabgabe bezahlt werden.

Online-Dienst

Bergpass

ID: L100008_412439542

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 11.11.2024

Technisch geändert am 11.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

Adresse

Hausanschrift

An der Fliederwegkaserne 13

06130 Halle (Saale)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 13197-0

E-Mail: poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.02.2023

Technisch geändert am 11.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Voraussetzungen

  • Bei Einsicht in allgemeine Informationen des Berechtsamsbuches oder der Berechtsamskarte brauchen Sie keinen Nachweis erbringen.
  • Für Einsicht in bestimmte, nicht allgemeine Informationen müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte nachweisen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ oder bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Einsicht online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Einsicht bei der Bergbehörde beantragen:

  • Kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
  • Sie erhalten die Auskunft oder einen ablehnenden Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform „BergPass“ oder per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 19.12.2023

Version

Technisch erstellt am 03.01.2024

Technisch geändert am 13.11.2024

Stichwörter

Altes Recht, bergfreie Bodenschätze, Muthung, Bergwerkseigentümer, Belehnungen, Konzessionen, Bergwerkseigentum, Rohstoffe, Bodenschatz, Tonbelehnungen, Berechtsame, Längenfelder, Berggrundbuch, Konzessionsfläche, Bodenschätze, Bergrecht, Umweltinformation, Bergbaugenehmigung, Gewerkschaften nach Altem Recht, Alte Rechte, Berechtsamswesen, Bergbauberechtigungen, Baubeschränkungsgebiet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020