Ausländische Berufsqualifikationen als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter Anerkennung

    Anerkennung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter erworben und möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Sie können einen Abschluss als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

    Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

    Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

    Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung.

    Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.

    Online-Dienst

    Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    ID: L100008_406956560

    Beschreibung

    https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php#

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: +49 345 514-3279

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Lebenslauf
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über Berufserfahrung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter
    • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse
    • Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
    • Bescheinigung über Ihre Niederlassung oder Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz. Oder Sie weisen nach: Sie arbeiten überwiegend in dem Bundesland.
    • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: zum Beispiel Führungszeugnis oder Strafregisterauszug
    • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: ärztliche Bescheinigung
       

    Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

    Voraussetzungen

    • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
    • Sie wollen in dem Bundesland arbeiten.
    • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch in dem Beruf arbeiten.
    • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter und haben keine Vorstrafen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle. Sie müssen alle dafür notwendigen Unterlagen in Form von Kopien bei der zuständigen Stelle einreichen.
    Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung.

    Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.

    Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig sind.

    Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate

    Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihres Antrags innerhalb eines Monats. Die zuständige Stelle informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden.

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie nach spätestens 4 Monaten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.

    Kosten

    90,00 Euro zzgl. Porto

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Stichwörter

    Rettungswesen, Anerkennen, Rettungssanitäterin, Ausbildung, Ausland, Rettungssanitäter, Berufsabschluss, Anerkennung in Deutschland, Gleichwertigkeit, Ausländische Berufsqualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English