Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Terminvergabe erfolgt über die Onlineterminreservierung.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin) Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin) Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Bormann
Frau Cornelia Albrecht
Frau Birgit Jahn
Herr Marcel Hollmann
Frau Janine Nehring
Herr Kevin Kurczyk
Herr Enrico Jacob
Frau Theresa Gluth
Frau Anja Suthau
Frau Leah Coßbau
Formulare
Datenschutzerklärung Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg
Vollmacht Abholung Führerschein
Antrag auf Änderung des Prüfauftrages / Fahrschulwechsel
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
B-Klasse, Führerscheinklasse B, Auto, PKW-Führerschein, Ersterteilung, Fahrerlaubnisklasse B, Führerschein, Fahrerlaubnis, Pkw