Hilfe für junge Volljährige beantragen
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Beschreibung
Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.
Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.
Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:
- Persönliche Zielen
- Wünschen
- Fähigkeiten
- Ressourcen
Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.
Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.
Folgende Formen gibt es:
- Erziehungsbeistandschaft - eine Person unterstützt im Alltag.
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
- Heimerziehung - Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
- Betreute Wohnformen - der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Kindschaftsrecht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2332(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329(Unterhaltsvorschuss)
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334(Unterhaltsvorschuss)
Kontaktperson
Herr Marian Kronbügel
Fax: 03491 806-2297
Telefon Festnetz: 03491 806-2341
Frau Doreen Stiller
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Katharina Hoy
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Nadin Möbes
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323
Frau Peggy Wergner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Julia Hahn
Herr Nico Petrik
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Birgit Freßdorf
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335
Frau Corina Burg
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329
Herr Brian Kurczyk
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Doreen Hantsche
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330
Frau Kristin Franke
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328
Frau Kerstin van der Linde
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Kerstin Seibicke
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339
Herr Christian Maskos
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Petra Gutzaluk
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Corina Müller
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336
Frau Franziska Lehmann
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2352
Fax: +49 3491 806-2297
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
- Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen.
- Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Kosten
Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Junge Erwachsene, Förderung, Adoleszenz, Unterstützung, Krisen, Konflikte