Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme

    Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

    Beschreibung

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

    Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100008_404326275

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd.

    Ansprechpartner

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllnerstraße 59

    06667 Weißenfels

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3443 280-0

    Fax: +49 3443 280-80

    E-Mail: poststelle-alff-sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    • od.weinbau@alff.mule.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Stichwörter

    ALFF

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Referat 41

    Adresse

    Hausanschrift

    Hasselbachstraße 4

    39104 Magdeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-0

    Fax: +49 391 567-615072

    E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Meldung des Lieferantenverzeichnisses: Art. 34 der Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
    Art. 22 der Durchführungs -VO (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 60) §§ 9a und 33 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. S. 66)
    § 29 Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)
    §§ 74 bis 75 Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

    • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
    • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
    • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

    Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

    • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
    • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

    Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

    Fristen

    Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Winzerei, Übernahme von Weinerzeugnissen, Weinanbau, Abgabemeldung aus Zukäufen, Herstellung von Weinprodukten, Annahme von Weinerzeugnissen, Winzer, Weinbau, Übernommene Produkte Weinherstellung, Weinhändler, Händler mit Weinerzeugnissen, Kellerei, Winzerin, Meldung Verwertung, Meldung Verwendung, Weingut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English