Anzeige des Baubeginns Entgegennahme

    Baubeginn anzeigen

    Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies eine Woche vorher anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

    Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

    Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

    Online-Dienst

    Mitteilung über Baubeginn (§ 71 Abs. 8 BauO LSA)

    ID: L100008_406843207

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

    Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

    In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Fax: 03491 806-2891

    Kontaktperson

    • Herr Michael Dorn

      Fax: 03491 806-2890

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Formulare

    Anzeige über die Aufstellung von fliegenden Bauten

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)

    Formulare

    Formular vorhanden: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

    Beachten Sie die Fristen.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind.

    Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

    Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit der Bauausführung beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde etwas anderes verfügt, müssen Sie dies beachten.

    Fristen

    Mindestens eine Woche vor Baubeginn

    Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann müssen Sie eventuell eine Geldbuße zahlen

    Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Baustart, Bauvorhaben, Baubeginnsanzeige, Baugenehmigung, Unterbrechung von Bauvorhaben, Baubeginn, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Beginn der Bauausführung, Wiederaufnahme von Bauvorhaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de