Änderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

    Online-Dienst

    Verlängerung Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 63 BauO LSA)

    ID: L100008_413353908

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2024

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt/Denkmalschutzbehörde

    Aktuelles

    Amtsöl

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 101135

    06511 Sangerhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Alte Promenade 27

    06526 Sangerhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-5300

    Fax: +49 3464 535-5390

    E-Mail: bauordnungsamt@lkmsh.de

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2007

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist.
    • Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

    Kosten

    Gebühren mindestens 50 €

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Baugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2023

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Stichwörter

    Gebäude, Bauvorhaben, Bauantrag, Geltungsdauer der Baugenehmigung, Baugenehmigung, Änderung, Verlängerung der Baugenehmigung, Bauen, bauliche Anlage, Anlagen, Verlängerungsantrag, Baugenehmigungsverfahren, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020