Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Nutzungsaufnahme anzeigen

    Sie müssen die Nutzung einer Anlage anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine nicht verfahrensfreie bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

    Nicht verfahrensfrei ist Ihre baulichen Anlagen, wenn sie entweder eine Baugenehmigung benötigen oder die Anlage genehmigungsfrei gestellt ist.

    Online-Dienst

    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)

    ID: L100008_406843206

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

    Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

    In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Fax: 03491 806-2891

    Kontaktperson

    • Herr Michael Dorn

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

      Fax: 03491 806-2890

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Formulare

    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige der Nutzungsaufnahme (digital oder schriftlich)
    • Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4: Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung. Das gilt nicht für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen.

    Formulare

    Formular vorhanden: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Nicht verfahrensfreie bauliche Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlage eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist.

    Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

    • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    Diese Nutzungsaufnahme müssen Sie spätestens 2 Wochen vor der Nutzung einreichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zeigen Sie die Aufnahme der Nutzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen an, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein.

    In besonderen Fällen brauchen Sie die Bescheinigung über die bauaufsichtliche Prüfung von technischen Anlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Nutzungsaufnahme, Bauvorhaben, Bauüberwachung, Bauzustand, Nutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de