Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

    Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen

    Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

    Das gilt für: 

    • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
    • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
    • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

    Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.

    Bitte begründen Sie Ihren Antrag.         

    Online-Dienst

    Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen

    ID: L100008_406843214

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Rechtliche Bauaufsicht (Verfügungen, Odnungswidrigkeiten ...)

    Beschreibung

    Beschreibung
    - bauaufsichtliche Verfügungen
    - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
    - Widersprüche/Klagen
    - Ordnungswidrigkeitsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-2891

    Telefon Festnetz: 03491 806-2840

    E-Mail: bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Andrea Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2844

    • Frau Gabriele Lehnert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2840

    • Frau Ines Weise

      Telefon Festnetz: 03491 806-2841

    • Frau Kati Lützelberger

      Telefon Festnetz: 03491 806-2843

    Formulare

    Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-2891

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Kontaktperson

    • Herr Harald Sachse

      Telefon Festnetz: 03491 806-2819

      Fax: 03491 806-2890

    • Herr Michael Dorn

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

      Fax: 03491 806-2890

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Formulare

    Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (digital oder schriftlich)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
      • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Kosten

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung
       

    Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 5000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Bauen, Ausnahme, Bauvorhaben, Abweichung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English