Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (isoliert)

    Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen

    Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

    Das gilt für:  

    • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderun-gen, 
    • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
    • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

    Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
     

    Online-Dienst

    Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen

    ID: L100008_406843214

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Rechtliche Bauaufsicht (Verfügungen, Odnungswidrigkeiten ...)

    Beschreibung

    Neben den präventiven Bauantrags- und Anzeigeverfahren werden im Rahmen der Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörden auch Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften festgestellt, die ein repressives Einschreiten bzw. ordnungsbehördliches Handeln erforderlich machen.

    Hierzu können die Bauaufsichtsbehörden die erforderlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr veranlassen, bauaufsichtliche Verfügungen erlassen, Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ahnden sowie eingelegte Rechtsmittel prüfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2840

    Fax: 03491 806-2891

    E-Mail: bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Andrea Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2844

    • Frau Gabriele Lehnert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2840

    • Frau Ines Weise

      Telefon Festnetz: 03491 806-2841

    • Herr Dirk Riedeberger

      Telefon Festnetz: +49 3491 806-2843

      E-Mail: Dirk.Riedeberger2@landkreis-wittenberg.de

    Formulare

    Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

    Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

    In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Fax: 03491 806-2891

    Kontaktperson

    • Herr Harald Sachse

      Fax: 03491 806-2890

      Telefon Festnetz: 03491 806-2819

    • Herr Michael Dorn

      Fax: 03491 806-2890

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Formulare

    Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
    • Ausnahmen und Befreiungen müssen vor Einreichung der Bauunterlagen bei der Gemeinde genehmigt worden sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag. Geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Kosten

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Abweichung 
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 5000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind für das Bauvorhaben Ausnahmen und Befreiungen erforder-lich, müssen diese vorab genehmigt worden sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 13.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Ausnahme, Bauen, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Bauvorhaben, Befreiung, Hausbau, Abweichung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de