Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Beschreibung
Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
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Verlängerung Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 63 BauO LSA)
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Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA
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Zuständigkeit
BItte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Beschreibung
Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link
E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.
Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.
In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.
Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:
Annaburg
Herr Lommert
03491-806-2807
Bad Schmiedeberg
Frau Thäle
03491-806-2812
Coswig (Anhalt)
Oranienbaum-Wörlitz
Herr Müller
03491-806-2809
Gräfenhainichen
Frau Brinkmann
03491-806-2804
Jessen (Elster)
Frau Mählis
03491-806-2808
Kemberg
Frau Richter
03491-806-2811
Lutherstadt Wittenberg
Herr Fehrmann
03491-806-2806
Zahna-Elster
Herr Lommert
03491-806-2807
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-2850
Fax: 03491 806-2891
Kontaktperson
Herr Michael Dorn
Fax: 03491 806-2890
Telefon Festnetz: 03491 806-2816
Frau Evelyn Brinkmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2804
Herr Torsten Fehrmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2806
Herr Martin Lommert
Telefon Festnetz: 03491 806-2807
Frau Ricarda Mählis
Telefon Festnetz: 03491 806-2808
Herr Gunnar Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-2809
Frau Nancy Richter
Telefon Festnetz: 03491 806-2811
Frau Anette Thäle
Telefon Festnetz: 03491 806-2812
Herr Dirk Werner
Telefon Festnetz: 03491 806-2813
Stichwörter
Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung
erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
- Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
- Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Kosten
Gebühren mindestens 50 €
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Kosten der Bauausführung
- Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-AnhaltDie für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023
Stichwörter
Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Verlängerung, Bauen, Teilbaugenehmigung, Bauvorhaben, Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren