Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 
    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
     

    Online-Dienste

    Verlängerung Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 63 BauO LSA)

    ID: L100008_406843211

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA

    ID: L100008_406843208

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    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    BItte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

    Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

    In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di  08:30 - 17:00 Uhr Mi  08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr  08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Fax: 03491 806-2891

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Höber, Alan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    Formlose Antragsstellung möglich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
     

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    Leisten Sie die Vorauszahlung.
    Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
    Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.

    Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
     

    Fristen

    • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
    • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
       

    Kosten

    Gebühren mindestens 50 €

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Verlängerung, Teilbaugenehmigung, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Bauantrag, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)