Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Änderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

    Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
     

    Online-Dienst

    Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA

    ID: L100008_406843208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-2891

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Kontaktperson

    • Herr Harald Sachse

      Telefon Festnetz: 03491 806-2819

      Fax: 03491 806-2890

    • Herr Michael Dorn

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

      Fax: 03491 806-2890

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

    Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

    Verfahrensablauf

    • Die Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu be-heben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
    • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden. 
       

    Kosten

    Die Gebühren betragen mindestens 50 €.

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: 

    • Kosten der Bauausführung
    • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
       

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, bauliche Anlage, Gebäude, Bauvorhaben, Änderung, Teilbaugenehmigung, Bauen, Verlängerung, Baugenehmigung, Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English