Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentli-chen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von Anlagen beginnen möchten.

    Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor Erteilung der Genehmigung beginnen möchten. Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.
     

    Online-Dienst

    Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA

    ID: L100008_406843210

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

    Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

    In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di  08:30 - 17:00 Uhr Mi  08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr  08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Fax: 03491 806-2891

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Höber, Alan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
    • Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
      • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
      • Lageplan
      • Bauzeichnungen 
      • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
     

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Änderung von baulichen Anlagen, wenn:

    • der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Änderungen vollständig ist und
    • die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden
       

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantra-gen Sie per Onlineservice oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht. Geben Sie an, mit welchen Baumaßnahmen Sie vorzeitig beginnen möchten.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen. 
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Un-terlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Ge-bührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Fristen

    Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Teilbaugenehmigung erhalten.

    Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.

    Sie können die Teilbaugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
     

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.)

    Kosten

    Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung betragen: 50 bis 1.500 €.

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

     
    Die Gebühr für die Teilbaugenehmigung wird auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet, wenn die Gebühr für die Teilbaugenehmigung höher als 150 € ist.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Teilbaugenehmigung haben, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Teilbaugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bauen, Änderung, Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)