Nutzungsänderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt haben und schon vor Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung.

    Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie mit der Nutzungsänderung beginnen möchten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA

    ID: L100008_406843210

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-2891

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Kontaktperson

    • Herr Harald Sachse

      Telefon Festnetz: 03491 806-2819

      Fax: 03491 806-2890

    • Herr Michael Dorn

      Telefon Festnetz: 03491 806-2816

      Fax: 03491 806-2890

    • Frau Evelyn Brinkmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2804

    • Herr Torsten Fehrmann

      Telefon Festnetz: 03491 806-2806

    • Herr Martin Lommert

      Telefon Festnetz: 03491 806-2807

    • Frau Ricarda Mählis

      Telefon Festnetz: 03491 806-2808

    • Herr Gunnar Müller

      Telefon Festnetz: 03491 806-2809

    • Frau Nancy Richter

      Telefon Festnetz: 03491 806-2811

    • Frau Anette Thäle

      Telefon Festnetz: 03491 806-2812

    • Herr Dirk Werner

      Telefon Festnetz: 03491 806-2813

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung, wenn:

    • der eingereichte Bauantrag in Bezug auf beantragten Änderungen von Nutzungseinheiten vollständig ist und
    • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antrags- und Genehmigungsfrist.

    Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit der Nutzungsänderung beginnen. Sie dürfen die Bauarbeiten nicht länger als 1 Jahr unterbrechen, sonst erlischt die Teilbaugenehmigung.

    Sie können die Verlängerung Ihres Antrages beantragen. Der Antrag kann um 1 Jahr verlängert werden.  

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Kosten

    Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung Sie hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung - Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.: Gebühr ab 50.00 EUR bis 1500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Teilbaugenehmigung, Gebäude, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Nutzungsänderung, Bauantrag, Bauen, bauliche Anlage, Baugenehmigung, Bauvorhaben, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English