Gebäudevermessung Durchführung

    Amtliche Gebäudevermessung beantragen

    Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann müssen der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes vor Ort neu erfasst und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden.

    Beschreibung

    Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, müssen Sie die Veränderung im Liegenschaftskataster erfassen lassen. Der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu können Sie eine amtliche Gebäudevermessung beantragen.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Heine-Straße 20

    39387 Oschersleben (Bode)

    Öffnungszeiten

    Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon mobil: 0172 4288681

    Fax: 03949 501960

    Telefon Festnetz: 03949 2237

    E-Mail: kontakt@ivb-specht.de

    E-Mail: buero@ivb-specht.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wenck, Stefan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Bülstringer Str. 18

    39340 Haldensleben

    Kontakt

    Fax: 03904 662555

    Telefon Festnetz: 03904 66250

    E-Mail: info@ing-wenck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen notwendig.

    Formulare

    Sie können die amtliche Gebäudevermessung online beantragen.

    Voraussetzungen

    • das Gebäude wurde neu gebaut oder
    • das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
    • Ihnen gehört das Gebäude

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei einer zuständigen Stelle
    • Vorbereitung der örtlichen Vermessungsarbeiten
    • örtliche Vermessung
    • Auswertung und Übernahme in das Liegenschaftskataster

    Fristen

    Stellen Sie innerhalb einer gesetzten Frist keinen Antrag, veranlasst das Landesamt für Vermessung und Geoinformationen eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag. Durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhöht sich die Gebühr um 15 Prozent.

    Bearbeitungsdauer

    Gesamter Verfahrensablauf etwa 4 Monate

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig von den Herstellungskosten des neu nachzuweisenden Gebäudes oder Gebäudeteils.

    Für die amtliche Gebäudevermessung beträgt die Gebühr ungefähr zwischen 340,00 EUR und 860,00 EUR.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Stichwörter

    Vermessung, amtliche Gebäudevermessung, Grundriss, Gebäudeerfassung, Liegenschaftskataster, Gebäudegrundriss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English