Amtliche Gebäudevermessung beantragen
Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann müssen der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes vor Ort neu erfasst und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden.
Beschreibung
Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, müssen Sie die Veränderung im Liegenschaftskataster erfassen lassen. Der Grundriss und die exakte Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu können Sie eine amtliche Gebäudevermessung beantragen.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Wenck, Udo-Heinrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00  - 16:30 Uhr Fr. 08:00 -13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 232510
Fax: 0345 2325130
Telefon mobil: +49 171 4074296
E-Mail: info@ing-wenck.de
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen notwendig.
Formulare
Sie können die amtliche Gebäudevermessung online beantragen.
Voraussetzungen
- das Gebäude wurde neu gebaut oder
- das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
- Ihnen gehört das Gebäude
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei einer zuständigen Stelle
- Vorbereitung der örtlichen Vermessungsarbeiten
- örtliche Vermessung
- Auswertung und Übernahme in das Liegenschaftskataster
Fristen
Stellen Sie innerhalb einer gesetzten Frist keinen Antrag, veranlasst das Landesamt für Vermessung und Geoinformationen eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag. Durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erhöht sich die Gebühr um 15 Prozent.
Bearbeitungsdauer
Gesamter Verfahrensablauf etwa 4 Monate
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von den Herstellungskosten des neu nachzuweisenden Gebäudes oder Gebäudeteils.
Für die amtliche Gebäudevermessung beträgt die Gebühr ungefähr zwischen 340,00 EUR und 860,00 EUR.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 11.07.2022
Stichwörter
Gebäudeerfassung, Haus, Grenzen, Hausbau, Vermessung, Liegenschaftskataster, Kataster, Grundriss, Gebäudegrundriss, Gebäude, Anbau, amtliche Gebäudevermessung