Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.

    Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

    Online-Dienst

    Kinderwunschförderung-online

    ID: L100008_402223500

    Beschreibung

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung reproduktiver Maßnahmen stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1657

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
    • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger  

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

    Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.

    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    künstliche Befruchtung, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Unerfüllter Kinderwunsch, Auszahlung, Kinderwunschbehandlung, Fruchtbarkeitsstörung, ICSI, In-Vitro-Fertilisation, IVF, Schwangerschaft, Assistierte Reproduktion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English