Förderung von Kinderwunschbehandlungen VerwendungsnachweisprüfungOnline erledigen

    Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines Jahres durchführen lassen.

    Nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid. Die zuständige Stelle überweist Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto, nachdem Sie den Auszahlungsbescheid erhalten haben.

    Online-Dienst

    Kinderwunschförderung-online

    ID: L100008_402223500

    Beschreibung

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung reproduktiver Maßnahmen stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1657

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopien der Rechnungen für die Behandlungen
    • Kopien der Rezepte
    • Nachweise über Leistungen, die Sie von einem Kostenträger (zum Beispiel der Krankenkasse, Beihilfestelle) für die Behandlung erhalten haben

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

    Onlinedienst

    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
    • Sie müssen den Antrag entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis signieren. Oder Sie unterschreiben auf Papier via Mantelbogen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid.

    Papierform

    • In der Regel erhalten Sie Ihren Auszahlungsantrag mit Ihrem Zuwendungsbescheid.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
    • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid. 

    Nachdem Sie den Auszahlungsbescheid erhalten haben, wird Ihnen der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt. 

    Fristen

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung erst beantragen, nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde. 

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 8 Wochen.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bund beteiligt sich an den Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 09.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Stichwörter

    Unerfüllter Kinderwunsch, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Assistierte Reproduktion, Fruchtbarkeitsstörung, Auszahlung, Schwangerschaft, In-Vitro-Fertilisation, IVF, ICSI, künstliche Befruchtung, Kinderwunschbehandlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English