Förderung von Kinderwunschbehandlungen BewilligungOnline erledigen

    Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen.

    Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum 3. Behandlungsversuch. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.

    Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung gefördert:

    • In-vitro-Fertilisation (IVF)
    • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

    Ein Arzt oder eine Ärztin muss bescheinigen, dass die Behandlung notwendig ist.

    Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses stellen.

    Online-Dienst

    Kinderwunschförderung-online

    ID: L100008_402223500

    Beschreibung

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung reproduktiver Maßnahmen stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1657

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Kopien Ihres Personalausweises und Ihres Ehegatten oder aktuelle Meldebescheinigungen oder Aufenthaltstitel
    • Gesetzlich Versicherte oder bei der Heilfürsorge versicherte Ehepaare:
    • Kopie vom genehmigten Behandlungsplan sowie vom Begleitschreiben zum Behandlungsplan (§ 27a SGB V)
    • Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte/ Nichteheliche Paare:
      • Kopie vom Kostenvoranschlag der Kinderwunschklinik
      • Erklärung über die Übernahme bzw. Ablehnung der Kosten der privaten Krankenversicherung beziehungsweise der Beihilfestelle

    Voraussetzungen

    Es werden nur heterosexuelle Paare gefördert.

    Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie haben Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.  
    • Als Frau sind Sie zwischen 25 und 40 Jahre alt.
    • Als Mann sind Sie zwischen 25 und 50 Jahre alt.
    • Die Behandlung erfolgt in einer Reproduktionseinrichtung in Sachsen-Anhalt.
    • Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

    Onlinedienst

    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren.
    • Sie müssen den Antrag entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis signieren. Oder Sie signieren den Antrag auf Papier via Mantelbogen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

    Papierform

    • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter "Formulare". Oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
    • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses stellen. Mehr Informationen zum Antrag auf Auszahlung finden Sie in der Dienstleistung "Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen".

    Fristen

    Sie müssen den Zuschuss vor dem Beginn der Behandlung beantragen. Sie dürfen die Behandlung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchführen lassen. 

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Stunden (Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.)

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bund beteiligt sich an der Förderung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 09.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Stichwörter

    künstliche Befruchtung, In-Vitro-Fertilisation, Kinderwunschbehandlung, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, ICSI, Schwangerschaft, Fruchtbarkeitsstörung, Unerfüllter Kinderwunsch, IVF, Assistierte Reproduktion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de