Zerlegung eines Flurstückes beantragen

    Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kochbeck, Ilse - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Bartels-Str. 11

    38855 Wernigerode

    Kontakt

    Fax: 03943 500056

    Telefon Festnetz: 03943 500055

    E-Mail: kochbeck@kochbeck-vermessung.de

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wiese, Siegfried - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 3

    38820 Halberstadt

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr Fr. 07:30 -13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03941 6846121

    Telefon Festnetz: 03941 68460

    E-Mail: vermessung@ing-wiese.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hielscher, Holger - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathenaustraße 10a

    06484 Quedlinburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03946 707486

    Telefon Festnetz: 03946 706428

    E-Mail: post@vermessung-hielscher.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Müller, Jens - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Woort 3

    38820 Halberstadt

    Kontakt

    Fax: 03941 26129

    Telefon Festnetz: 03941 605356

    E-Mail: vermueller@aol.com

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie sind:

    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
    • Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
    • Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
    • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • Grenzlänge,
    • Bodenrichtwertzone 
    • Anzahl der Flurstücke. 

    Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen. 

    Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Stichwörter

    Grenzmarken, Flurstückszerlegung, Grenzverlauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English