Zerlegung eines Flurstückes beantragen
Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.
Beschreibung
Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Höhnsch, Matthias - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - So. 07:30 - 20:00 Uhr
Kontakt
Müller, Hans Ulrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3923 613-9040
Fax: +49 3923 613-9043
Telefon mobil: 0171 7727515
E-Mail: info@ivg-mueller.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
- Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
- Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
- Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.
Fristen
keine
Kosten
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- Grenzlänge,
- Bodenrichtwertzone
- Anzahl der Flurstücke.
Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen.
Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023
Stichwörter
Grenzverlauf, Nachbarn, Grenzmarken, Grundbuch, Flurstückszerlegung, Teilung, Vermessung, Kataster, Grundstück, Grenzen