Zerlegung eines Flurstückes beantragen

    Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 14.06.2024 (von: Nicolai, Yvonne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    Fax: +49 391 567-7821

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2006 (von: Jörg Rudowski)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Nicolai, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Höhnsch, Matthias - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Delitzscher Str. 15 a

    06792 Sandersdorf-Brehna

    Öffnungszeiten

    Mo. - So. 07:30 - 20:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03493 81040

    Telefon mobil: +49 152 56497751

    E-Mail: info@vermessung-hoehnsch.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2006 (von: Angela Heise)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Nicolai, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Müller, Hans Ulrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Heidmathen 8

    39261 Zerbst/Anhalt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3923 613-9040

    Fax: +49 3923 613-9043

    Telefon mobil: 0171 7727515

    E-Mail: info@ivg-mueller.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2006 (von: Angela Heise)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Nicolai, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie sind:

    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
    • Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
    • Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
    • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • Grenzlänge,
    • Bodenrichtwertzone 
    • Anzahl der Flurstücke. 

    Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen. 

    Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Grenzverlauf, Nachbarn, Grenzmarken, Grundbuch, Flurstückszerlegung, Teilung, Vermessung, Kataster, Grundstück, Grenzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)