Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 391 567-7821
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Internet
Brinkmann, Heinz-Theo - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 420390
E-Mail: info@vermessung-brinkmann.de
E-Mail: oebverming.brinkmann@arcor.de
Formulare
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023
Stichwörter
Vermessung, Flurstück, Haus, Gebäude, Grenzen, Hausbau, Anbau, Liegenschaftskataster, Grundriss, Kataster