Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03949 2237
Fax: 03949 501960
Telefon mobil: 0172 4288681
E-Mail: buero@ivb-specht.de
E-Mail: kontakt@ivb-specht.de
Formulare
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023
Stichwörter
Haus, Grenzen, Anbau, Liegenschaftskataster, Grundriss, Hausbau, Vermessung, Flurstück, Gebäude, Kataster