Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen

    Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen

    Ihr Vermessungsvorhaben erstreckt sich über eine weite Distanz? Dann beantragen Sie eine Vermessung einer langgestreckten Anlage.

    Beschreibung

    Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:

    • Rad- und Gehwege,
    • Straßen,
    • Deiche,
    • Wasserläufe.

    Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.

    Die Vermessung beauftragen meist

    • Bund,
    • Länder,
    • Städte,
    • Gemeinden und
    • Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.

    Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.

    Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.

    Online-Dienst

    Vermessung langgestreckter Anlagen ist eine spezielle Form der Zerlegung

    ID: L100008_407240540

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kochbeck, Ilse - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Bartels-Str. 11

    38855 Wernigerode

    Kontakt

    Fax: 03943 500056

    Telefon Festnetz: 03943 500055

    E-Mail: kochbeck@kochbeck-vermessung.de

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Müller, Jens - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Woort 3

    38820 Halberstadt

    Kontakt

    Fax: 03941 26129

    Telefon Festnetz: 03941 605356

    E-Mail: vermueller@aol.com

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wiese, Siegfried - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 3

    38820 Halberstadt

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr Fr. 07:30 -13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03941 6846121

    Telefon Festnetz: 03941 68460

    E-Mail: vermessung@ing-wiese.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hielscher, Holger - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathenaustraße 10a

    06484 Quedlinburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03946 707486

    Telefon Festnetz: 03946 706428

    E-Mail: post@vermessung-hielscher.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
    • Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
    • Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English