Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
Ihr Vermessungsvorhaben erstreckt sich über eine weite Distanz? Dann beantragen Sie eine Vermessung einer langgestreckten Anlage.
Beschreibung
Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:
- Rad- und Gehwege,
- Straßen,
- Deiche,
- Wasserläufe.
Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.
Die Vermessung beauftragen meist
- Bund,
- Länder,
- Städte,
- Gemeinden und
- Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
Online-Dienst
OD ST Informationen zur Zerlegung allgemein (hierzu zählt auch die Vermessung langgestreckter Anlagen)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Kairies, Jörg-Peter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Görges, Christian - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
- Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
Fristen
keine
Kosten
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023
Stichwörter
Vermessung, Zerlegung, Kataster, Teilung, Baugebiet, Grenzen, Straßen, Schlussvermessung