Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung

    Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen

    Ist es für Ihr Vorhaben erforderlich, dass Flurstücke schnell im Liegenschaftskataster gebildet werden? Sie können Flurstücke erst bilden und spätestens nach einem Jahr müssen diese in die Örtlichkeit übertragen werden.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.

    Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.

    Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.

    Online-Dienst

    Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen

    ID: L100008_395944956

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-von-Guericke-Straße 15

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 567-7821

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7864

    E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Heine-Straße 20

    39387 Oschersleben (Bode)

    Öffnungszeiten

    Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon mobil: 0172 4288681

    Fax: 03949 501960

    Telefon Festnetz: 03949 2237

    E-Mail: kontakt@ivb-specht.de

    E-Mail: buero@ivb-specht.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wenck, Stefan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

    Adresse

    Hausanschrift

    Bülstringer Str. 18

    39340 Haldensleben

    Kontakt

    Fax: 03904 662555

    Telefon Festnetz: 03904 66250

    E-Mail: info@ing-wenck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.                       

    Voraussetzungen

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks,
      • bevollmächtigte Person,
      • Inhaber sonstiger Rechte.
    • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
    • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
    • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
    • Das Flurstück wird gebildet.
    • Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
    • Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
    • Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.

    Fristen

    Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.

    Kosten

    Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.

    Die Gebühren sind abhängig von

    • der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • der Grenzlänge,
    • der Bodenrichtwertzone und
    • der Anzahl der Flurstücke.

    Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de