Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen
Ist es für Ihr Vorhaben erforderlich, dass Flurstücke schnell im Liegenschaftskataster gebildet werden? Sie können Flurstücke erst bilden und spätestens nach einem Jahr müssen diese in die Örtlichkeit übertragen werden.
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.
Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.
Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Wenck, Udo-Heinrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00  - 16:30 Uhr Fr. 08:00 -13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 232510
Fax: 0345 2325130
Telefon mobil: +49 171 4074296
E-Mail: info@ing-wenck.de
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks,
- bevollmächtigte Person,
- Inhaber sonstiger Rechte.
- Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
- die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
- die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
- Das Flurstück wird gebildet.
- Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
- Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
- Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.
Fristen
Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.
Kosten
Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.
Die Gebühren sind abhängig von
- der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- der Grenzlänge,
- der Bodenrichtwertzone und
- der Anzahl der Flurstücke.
Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 24.03.2023
Stichwörter
Kataster, Vermessung, Grenzen, Grundstück, Teilung, Liegenschaft, Zerlegung