Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Online-Dienst
Brauchtumsfeuer Weißenfels
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Ansprechpartner
Abteilung Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Formulare
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weißenfels: Spezialisierung
Es gilt §6 in Verbindung mit §12 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Weißenfels.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport am 24.10.2023
Stichwörter
Walpurgisnacht, Lagerfeuer, Osterfeuer