Wohngelderhöhung beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wohngeldbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Wohngeld
Beschreibung
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss beantragen und Eigentümer von Wohneigentum können Lastenzuschuss beantragen
Wo bekomme ich einen Wohngeldantrag?
In der Wohngeldbehörde des Landkreises Börde in 39340 Haldensleben, Bornsche Straße 2 oder in 39387 Oschersleben (Bode), Triftstraße 9-10.
Man kann sich zum Sprechtag persönlich beraten lassen oder den Wohngeldantrag telefonisch anfordern oder aus dem Internet ausdrucken. Auf der Internetseite des Landkreises Börde oder vom Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) finden Sie die Antragsformulare.
Der Antrag ist schriftlich auf dem Antragsformular in der Wohngeldbehörde einzureichen.
Was ändert sich beim Wohngeld 2023?
Die Wohngeldansprüche wurden teilweise verdoppelt und die Einkommensgrenzen angehoben. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden erhöht und ein Betrag zur Entlastung der Heizkosten eingeführt.
Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?
Das Wohngeld ist abhängig von 3 Faktoren, von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, von der Höhe der Miete oder Belastung und vom Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.
Kann ich Wohngeld erhalten, wenn ich andere Sozialleistungen erhalte?
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAB oder Bafög erhalten, sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen. Sie können sich jedoch gern bezüglich eines Wechsels in der Wohngeldbehörde beraten lassen.
Kann ich, zur Orientierung, meinen Anspruch mittels einem Wohngeldrechner aus dem Internet ausrechnen?
Die im Internet zur Verfügung stehenden Wohngeldrechner sind nicht zu empfehlen. Leider werden hier oftmals nicht alle berechnungsrelevanten Umstände abgefragt bzw. es werden bei der Berechnung nicht die regionalen Unterschiede (Mietenstufe) berücksichtigt. Zudem sind fachliche Kenntnisse erforderlich, um die Eingaben (Einkommen nach Wohngeldrecht, Werbungskosten, Freibeträge, Abzugsmöglichkeiten) korrekt vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Wohngeld Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss benötigt?
1. Mietzuschuss
- Antrag auf Mietzuschuss
- Mietvertrag
- ggf. Betriebskostenabrechnung
- ein Nachweis über die Mietzahlung
- Sollte die Kabelgrundversorgung (Fernsehen) nicht in der Miete enthalten sein, ein Nachweis über die separate Zahlung und der Höhe des Betrages.
2. Lastenzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf- oder Notarvertrag)
- Bescheid über die Grundsteuer sowie einen Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer
- Grundriss des Hauses mit der entsprechenden Angabe zur Wohnfläche
- Nachweise über etwaige Kredite im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Modernisierung oder der Instandhaltung des Objektes (Fremdmittelbescheinigung)
- Kreditverträge
- Jahreskontoauszüge
- aktuelle Belege über die Zahlung der Raten
- Bausparverträge und aktuelle Belege über die Zahlung der Bausparbeiträge
zu 1. und 2. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Arbeitsvertrag
- Verdienstabrechnungen
- Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Krankengeld, BAföG, Kindergeldzuschlag…)
- Rentenbescheide
- Bescheide über Unterhaltsvorschuss sowie der letzte Nachweis über den Erhalt dieser Leistung
- Unterhaltsfestlegung und die letzten 3 Nachweise über den Erhalt der Unterhaltsleistungen
- Kindergeldnachweis
- Nachweise über eine bestehende Schwerbehinderung
(Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise, Unterlagen etc. erforderlich sein.)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Hotline Sachgebiet Wohngeld Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),
• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
• Nachweis über die Änderung.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023
Stichwörter
Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Mieterhöhung, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldantrag, Eigenheim, Miete, Wohngelderhöhung, Einfamilienhaus, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldbetrag, Eigentüme, Mietwohnung, Wohngeldzahlung