Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Wohngeld

Beschreibung

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.


Wer kann Wohngeld beantragen?

Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss beantragen und Eigentümer von Wohneigentum können Lastenzuschuss beantragen


Wo bekomme ich einen Wohngeldantrag?

In der Wohngeldbehörde des Landkreises Börde in 39340 Haldensleben, Bornsche Straße 2 oder in 39387 Oschersleben (Bode), Triftstraße 9-10.

Man kann sich zum Sprechtag persönlich beraten lassen oder den Wohngeldantrag telefonisch anfordern oder aus dem Internet ausdrucken. Auf der Internetseite des Landkreises Börde oder vom Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) finden Sie die Antragsformulare.

Der Antrag ist schriftlich auf dem Antragsformular in der Wohngeldbehörde einzureichen.
 

Was ändert sich beim Wohngeld 2023?

Die Wohngeldansprüche wurden teilweise verdoppelt und die Einkommensgrenzen angehoben. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden erhöht und ein Betrag zur Entlastung der Heizkosten eingeführt.


Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?

Das Wohngeld ist abhängig von 3 Faktoren, von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, von der Höhe der Miete oder Belastung und vom Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.


Kann ich Wohngeld erhalten, wenn ich andere Sozialleistungen erhalte?

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAB oder Bafög erhalten, sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen. Sie können sich jedoch gern bezüglich eines Wechsels in der Wohngeldbehörde beraten lassen.


Kann ich, zur Orientierung, meinen Anspruch mittels einem Wohngeldrechner aus dem Internet ausrechnen?

Die im Internet zur Verfügung stehenden Wohngeldrechner sind nicht zu empfehlen. Leider werden hier oftmals nicht alle berechnungsrelevanten Umstände abgefragt bzw. es werden bei der Berechnung nicht die regionalen Unterschiede (Mietenstufe) berücksichtigt. Zudem sind fachliche Kenntnisse erforderlich, um die Eingaben (Einkommen nach Wohngeldrecht, Werbungskosten, Freibeträge, Abzugsmöglichkeiten) korrekt vorzunehmen.


Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Wohngeld Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss benötigt?

1. Mietzuschuss

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Mietvertrag
  • ggf. Betriebskostenabrechnung
  • ein Nachweis über die Mietzahlung
  • Sollte die Kabelgrundversorgung (Fernsehen) nicht in der Miete enthalten sein, ein Nachweis über die separate Zahlung und der Höhe des Betrages.

2. Lastenzuschuss

  • Antrag auf Lastenzuschuss
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf- oder Notarvertrag)
  • Bescheid über die Grundsteuer sowie einen Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer
  • Grundriss des Hauses mit der entsprechenden Angabe zur Wohnfläche
  • Nachweise über etwaige Kredite im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Modernisierung oder der Instandhaltung des Objektes (Fremdmittelbescheinigung)
    1. Kreditverträge
    2. Jahreskontoauszüge
    3. aktuelle Belege über die Zahlung der Raten
    4. Bausparverträge und aktuelle Belege über die Zahlung der Bausparbeiträge

zu 1. und 2. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

  1. Arbeitsvertrag
  2. Verdienstabrechnungen
  3. Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Krankengeld, BAföG, Kindergeldzuschlag)
  4. Rentenbescheide
  5. Bescheide über Unterhaltsvorschuss sowie der letzte Nachweis über den Erhalt dieser Leistung
  6. Unterhaltsfestlegung und die letzten 3 Nachweise über den Erhalt der Unterhaltsleistungen
  7. Kindergeldnachweis
  8. Nachweise über eine bestehende Schwerbehinderung

(Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise, Unterlagen etc. erforderlich sein.)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 10 01 53

39331 Haldensleben

Hausanschrift

Triftstraße 9-10

39387 Oschersleben (Bode)

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10  Gebühren: nein
  • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50  Gebühren: nein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

Hausanschrift

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10  Gebühren: nein
  • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50  Gebühren: nein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Hotline Sachgebiet Wohngeld Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 3904 7240-52666

Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4100

E-Mail: wohngeld@landkreis-boerde.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Börde

Empfänger: Landkreis Börde

IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

BIC: NOLADE21HDL

Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 26.03.2024

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