Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngelderhöhung beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Wohngeld

    Beschreibung

    Was ist Wohngeld?

    Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.


    Wer kann Wohngeld beantragen?

    Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss beantragen und Eigentümer von Wohneigentum können Lastenzuschuss beantragen


    Wo bekomme ich einen Wohngeldantrag?

    In der Wohngeldbehörde des Landkreises Börde in 39340 Haldensleben, Bornsche Straße 2 oder in 39387 Oschersleben (Bode), Triftstraße 9-10.

    Man kann sich zum Sprechtag persönlich beraten lassen oder den Wohngeldantrag telefonisch anfordern oder aus dem Internet ausdrucken. Auf der Internetseite des Landkreises Börde oder vom Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) finden Sie die Antragsformulare.

    Der Antrag ist schriftlich auf dem Antragsformular in der Wohngeldbehörde einzureichen.
     

    Was ändert sich beim Wohngeld 2023?

    Die Wohngeldansprüche wurden teilweise verdoppelt und die Einkommensgrenzen angehoben. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden erhöht und ein Betrag zur Entlastung der Heizkosten eingeführt.


    Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?

    Das Wohngeld ist abhängig von 3 Faktoren, von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, von der Höhe der Miete oder Belastung und vom Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.


    Kann ich Wohngeld erhalten, wenn ich andere Sozialleistungen erhalte?

    Wenn Sie Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAB oder Bafög erhalten, sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen. Sie können sich jedoch gern bezüglich eines Wechsels in der Wohngeldbehörde beraten lassen.


    Kann ich, zur Orientierung, meinen Anspruch mittels einem Wohngeldrechner aus dem Internet ausrechnen?

    Die im Internet zur Verfügung stehenden Wohngeldrechner sind nicht zu empfehlen. Leider werden hier oftmals nicht alle berechnungsrelevanten Umstände abgefragt bzw. es werden bei der Berechnung nicht die regionalen Unterschiede (Mietenstufe) berücksichtigt. Zudem sind fachliche Kenntnisse erforderlich, um die Eingaben (Einkommen nach Wohngeldrecht, Werbungskosten, Freibeträge, Abzugsmöglichkeiten) korrekt vorzunehmen.


    Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Wohngeld Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss benötigt?

    1. Mietzuschuss

    • Antrag auf Mietzuschuss
    • Mietvertrag
    • ggf. Betriebskostenabrechnung
    • ein Nachweis über die Mietzahlung
    • Sollte die Kabelgrundversorgung (Fernsehen) nicht in der Miete enthalten sein, ein Nachweis über die separate Zahlung und der Höhe des Betrages.

    2. Lastenzuschuss

    • Antrag auf Lastenzuschuss
    • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kauf- oder Notarvertrag)
    • Bescheid über die Grundsteuer sowie einen Nachweis über die Zahlung der Grundsteuer
    • Grundriss des Hauses mit der entsprechenden Angabe zur Wohnfläche
    • Nachweise über etwaige Kredite im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Modernisierung oder der Instandhaltung des Objektes (Fremdmittelbescheinigung)
      1. Kreditverträge
      2. Jahreskontoauszüge
      3. aktuelle Belege über die Zahlung der Raten
      4. Bausparverträge und aktuelle Belege über die Zahlung der Bausparbeiträge

    zu 1. und 2. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

    1. Arbeitsvertrag
    2. Verdienstabrechnungen
    3. Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Krankengeld, BAföG, Kindergeldzuschlag)
    4. Rentenbescheide
    5. Bescheide über Unterhaltsvorschuss sowie der letzte Nachweis über den Erhalt dieser Leistung
    6. Unterhaltsfestlegung und die letzten 3 Nachweise über den Erhalt der Unterhaltsleistungen
    7. Kindergeldnachweis
    8. Nachweise über eine bestehende Schwerbehinderung

    (Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise, Unterlagen etc. erforderlich sein.)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Hotline Sachgebiet Wohngeld Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-52666

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4100

    E-Mail: wohngeld@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Herr Andy Rakow (komm. Sachgebietsleiter)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

    Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis über die Änderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

    die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

    die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

    Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Wohngeldantrag, Eigenheim, Wiederholungsantrag, Wohngeldzahlung, Wohngeldhöhe, Wohngeldveränderung, Mietwohnung, Miete, Mieterhöhung, Mietzuschuss, Wohngeldbetrag, Eigentüme, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Eigentumswohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English